Die Sachkundeprüfung ist ein Befähigungsnachweis mit dem theoretische Kenntnisse über Hunde und Hundehaltung bescheinigt werden.
In Nordrhein-Westfalen ist der Sachkundenachweis Voraussetzung für die Haltung großer Hunde. Der Erwerb der Sachkunde erfolgt durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung bzw. durch den Nachweis,
mindestens drei Jahre bereist durchgängig einen großen Hund gehalten zu haben.
Ein großer Hund ist im Hundegesetz für das Land NRW die Bezeichnung für ein Tier, das ausgewachsen mindestens 20 kg schwer, oder mindestens 40 cm groß (Widerristhöhe) ist.
Laut § 11 besteht für solche Hunde unabhängig vom Sachkundenachweis eine Anzeigepflicht sowie der Nachweis eines Mikrochips und einer Haftpflichtversicherung.
Der Fragenkatalog besteht aus 110 Fragen aus den Themenkomplexen Erziehung, medizinische Grundlagen sowie rechtliche Grundlagen und kann auf den Seiten der Tierärztekammer Nordrhein eingesehen
werden. Die eigentliche Prüfung besteht dann aus 30 Multiple-Choice-Fragen.
unter www.tieraerztekammer-nordrhein.de können die Fragebögen eingesehen werden